Glücksspiel im Internet unterliegt in Deutschland als Maßnahme zum Spielerschutz einer neuen Regulierung. Der Gesetzgeber hat dabei verschiedene Ziele verfolgt – neben höheren Steuereinnahmen zählt dazu auch der Spielerschutz. Welche Maßnahmen im Glücksspielstaatsvertrag dienen dem Schutz der Spieler? Was unterscheidet diese Maßnahmen von der Regulierung im Ausland? Wir sehen uns alle Regelungen im Detail an.
Spielerschutz im deutschen Glücksspielstaatsvertrag
Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1.7.2021. Die neuregulierte deutsche Glücksspielbranche nimmt gerade Fahrt auf – erste Anbieter wurden durch die Behörden lizenziert. Wer eine deutsche Lizenz erhalten möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zu den Auflagen gehört eine konsequente Umsetzung der Spielerschutzmaßnahmen.
Diese Maßnahmen beginnen bereits bei der Kontoeröffnung und schreiben etwa eine besonders schnelle Verifikation vor. Der Gesetzgeber verlangt zudem eng begrenzte Einzahlungs- und Einsatzlimits sowie ein verlangsamtes Gameplay. Auch bestimmte Spiele und sogar Demoversionen sind verboten.
Verifizierung nach spätestens 72 Stunden
Der Spielerschutz in Deutschland beginnt bereits bei der Kontoeröffnung. Wer bei einem deutschen Online Casino ein Spielkonto eröffnet, muss dieses nach spätestens 72 Stunden vollständig verifizieren. Im Rahmen der Verifizierung wird die Identität des Spielers geprüft.
72 Stunden stellen dabei das absolute Maximum dar. Geregelt ist die Pflicht zur schnellen Verifizierung in § 6 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags. Demnach besteht die Möglichkeit, ein Konto vor Abschluss der vollständigen Verifikation zu eröffnen – allerdings nur für einen Zeitraum von 72 Stunden ab der Registrierung und bis zu einem Einzahlungslimit von 100 EUR.
Anders gesagt: Wer mehr als 100 EUR einzahlt, muss das Spielkonto sofort verifizieren, ansonsten sind Online Casinos verpflichtet, das Konto bis zum Abschluss der Verifizierung zu sperren. Wer maximal 100 EUR einzahlt, kann 72 Stunden lang spielen – danach wird das Konto bis zum Abschluss der Verifizierung ebenfalls gesperrt.
Die Verifizierung ist allerdings unkomplizierter, als es viele Spieler im Vorfeld der neuen Regulierung befürchtet hatten. Insbesondere ist es nicht zwingend notwendig, ein Videotelefonat mit einem menschlichen Mitarbeiter von Verifikationsdienstleistern zu führen.
Die Anforderung an die Verifizierung sind im Glücksspielbereich geringer als im Finanzsektor, sodass vollautomatische Verfahren möglich sind. Dies bedeutet auch, dass Spieler die Verifizierung 24/7 vornehmen können und es auch keine lästigen Warteschleifen gibt.
Monatliches Einzahlungslimit von maximal 1.000 EUR
Zum Spielerschutz gehört auch ein monatliches Einzahlungslimit. Bei der Kontoeröffnung müssen alle Spieler ein individuelles Einzahlungslimit festlegen. Der Gesetzgeber hat mit § 6c des Glücksspielstaatsvertrags festgelegt, dass dieses Einzahlungslimit 1.000 EUR im Monat nicht übersteigen darf. Wohlgemerkt: Dieses Limit versteht sich als anbieterübergreifend für alle deutschen Online Casinos.
Ein Beispiel: Ein Spieler eröffnet am 1. August ein Spielkonto bei Casino X und zahlt 700 EUR ein. Am 15. August eröffnet derselbe Spieler ein Spielkonto beim Casino Y. Dort möchte er 400 EUR einzahlen. In der Summe würden die Einzahlungen der beiden Casinos zusammen 1.100 EUR erreichen. Das Casino Y muss die Einzahlung deshalb ablehnen bzw. auf maximal 300 EUR begrenzen.
Die Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Einzahlungslimits. Die zuständige Behörde (es handelt sich dabei um die aktuell im Aufbau befindliche Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, GGL) betreibt dazu eine zentrale Datei: Die Limitdatei. In der Limitdatei werden Höhe und Datum sämtlicher getätigter Einzahlungen vermerkt. Diese Maßnahme soll dem Spielerschutz dienen.
1 EUR Einsatzlimit pro Spielrunde
Wollen Regulierungsbehörden den Spielerschutz stärken, geschieht dies häufig mit dem Ziel, die insgesamt getätigten Einsätze zu begrenzen. So ist auch das Einsatzlimit in Höhe von 1 EUR pro Spielrunde zu verstehen. In § 22 Abs. 7 legt der Gesetzgeber fest, dass der Einsatz einen Euro je Spiel nicht übersteigen darf – wobei sich ein Spiel bei einem Spielautomat auf einen Spin bezieht.
5-Sekunden-Regel
Das 1 EUR Einsatzlimit ist auch im Kontext der 5-Sekunden-Regel zu sehen, die in § 22a Abs. 6 als Spielerschutz-Maßnahme festgelegt ist. Demnach muss eine Spielrunde im Durchschnitt mindestens 5 Sekunden dauern. Ein Spiel beginnt dabei mit der Abgabe der Erklärung des Spielers und endet mit der Anzeige des Ergebnisses.
Wenn ein Spin mindestens 5 Sekunden dauert und pro Runde maximal 1 EUR eingesetzt werden können, beläuft sich der theoretische Maximaleinsatz auf 12 EUR pro Minute. Diesen dürften jedoch die wenigsten Spieler realisieren können, weil es nach der Anzeige des Ergebnisses dauert, bis der nächste Spin angestoßen wird. Maximal sind unseren Schätzungen zufolge Einsätze von 5-8 EUR pro Minute möglich.
Hier schießt der Spielerschutz eindeutig ein wenig übers Ziel hinaus und sorgt für mächtig Furore in der Spielergemeinschaft.
Autoplay Verbot
Das 1 EUR Einsatzlimit und die 5 Sekunden Regel werden mit einem Verbot der Autoplayfunktion kombiniert. Spieler können die Autoplayfunktion nutzen, um den Automaten selbstständig drehen zu lassen. Dies verbietet der Gesetzgeber in § 22a Abs. 4. Demnach darf sich ein Slot nur nach einer entsprechenden Erklärung des Spielers drehen.
Diese Erklärung darf erst nach der Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden. Zitat: „Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach dem Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen.“
5 Minuten Pause und Realitätscheck alle 60 Minuten
Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt von Online Casinos diverse Informationspflichten. Dazu gehört ein Realitätscheck alle 60 Minuten. Hierbei wird der Spieler im Zuge des Spielerschutzes über den bisherigen Spielverlauf informiert. Erst nach Bereitstellung und Kenntnisnahme des Realitätschecks (die Kenntnisnahme muss durch den Spieler bestätigt werden) darf das Spiel wieder aufgenommen werden.
§ 22a Abs. 9 regelt dabei, dass die Wiederaufnahme des Spiels erst 5 Minuten nach der Bestätigung der Kenntnisnahme ermöglicht werden darf. Dies heißt im Klartext: Alle 60 Minuten gibt es eine mindestens fünfminütige Zwangspause. In der Praxis dürften mindestens 5-6 Minuten vergehen, bevor das Spiel wieder aufgenommen werden kann.
In Deutschland lizenzierte Online Casinos unterliegen auch sonst umfangreichen Informationspflichten. Diese sind in § 6d des Staatsvertrags geregelt. Jederzeit anzuzeigen sind im Konto deshalb jeweils für die letzten zwölf Monate:
- Stand des Guthabens auf dem Spielkonto
- Spielehistorie insgesamt
- Spielehistorie je Spielform
- Ein- und Auszahlungen
- Limits und Änderungen von Limits (Limithistorie)
- Sonstige Transaktionen
Darüber hinaus müssen Online Casinos Spieler über die Einsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage informieren. In der Praxis erscheinen nach jedem Login durchweg kurze Realitätsschecks. Der Staatsvertrag verlangt diese Information „nach jeder Identifizierung und Authentifizierung (…) sowie vor Beginn eines Spiels, wenn seit der letzten Information mehr als 24 Stunden vergangen sind“. Eine Spielerschutzmaßnahme, die durchaus akzeptabel ist.
Jackpotverbot
Zu den Vorgaben der deutschen Regulierung gehört auch ein Jackpotverbot. § 22 Abs. 8 legt fest: „Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne für künftige Spiele zu schaffen (Jackpotverbot).“ Auch dies wird mit dem Spielerschutz begründet.
Das bedeutet, dass beliebte Spiele wie progressive Jackpots und andere Spiele mit unregelmäßigen, vor Beginn eines Spiels nicht festgelegtem Gewinnpotenzial nicht zugelassen sind.
Davon unberührt bleiben allerdings zusätzliche Angebote, die Casinos nicht aus Einsätzen oder Gewinnen bzw. Teilen davon finanzieren. So gibt es bei manchen deutschen Online Casinos einen wöchentlichen Jackpot, der über die Ziehung einer Glückszahl ausgeschüttet wird. Da hier zuvor keine Einsätze getätigt werden, sind diese Varianten zugelassen.
Verbot von Kryptowährungen
In vielen internationalen Casinos werden Kryptowährungen immer beliebter. Der deutsche Gesetzgeber will Bitcoin und Co. jedoch nicht zulassen. An mehreren Stellen im Glücksspielstaatsvertrag werden virtuelle Währungen ausgeschlossen. Dies soll auch dem Spielerschutz dienen.
Zum einen legt § 22a Abs. 5 fest, dass Einsätze und Gewinne nur in Euro und Cent erfolgen dürfen. Ausdrücklich wird auch festgelegt, dass die Umrechnung von Geldbeträgen in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten unzulässig ist.
§ 6b legt zudem fest, dass Guthaben auf dem Spielkonto jederzeit in Euro und Cent auszuweisen ist. Dies schließt aus, dass Spielkonten in Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen geführt werden.
Die Kontoführung in Bitcoin und Co. ist somit ebenso untersagt wie Einsätze in Kryptowährungen. Wie steht es um Einzahlungen? Wäre es theoretisch zulässig, dass ein deutsches Online Casino Einzahlungen mittels Bitcoin akzeptiert und anschließend in Euro umgerechnet dem Spielkonto gutschreibt?
Dem steht wahrscheinlich § 6b Abs. 4 des Staatsvertrags entgegen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Zahlungen ausschließlich von einem Zahlungskonto im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgen dürfen. Dieses Konto muss auf den Namen des Spielers lauten. Ein- und Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind „im Fernvertrieb nicht zulässig“.
Letztlich bedeutet dies, dass Einzahlungen mit einer Kryptowährung grundsätzlich möglich sind, sofern dabei ein vollständig regulierter Zahlungsdienst zum Einsatz kommt, der die Identität des Spielers preisgibt und zugleich die eingezahlte Kryptowährung umgehend in Euro umgerechnet wird.
Über diese Umwege wäre der Einsatz von Bitcoin und Co. in deutschen Onlinecasinos prinzipiell also möglich – aber letztlich wertlos. Spieler könnten nicht anonym einzahlen und auch keine Einsätze mit Kryptowährungen tätigen. Lediglich höhere Kosten für die Umrechnung in Euro würden anfallen…
Keine Demo Slots ohne Spielkonto
Viele Spieler nutzen Demoversionen von Spielautomaten, um sich mit der Atmosphäre, den Gewinnsymbolen etc. vertraut zu machen – oder auch nur um Zeit zu vertreiben, ohne echtes Geld einzusetzen.
§ 6j des Staatsvertrags regelt den Umgang mit den beliebten Demo Slots. Anders als bei internationalen Casinos gibt es hier erhebliche Hürden. Online Casinos mit deutscher Lizenz dürfen Demo Slots nur Spielern anbieten, für die ein Spielkonto eingerichtet wurde. Es ist also nicht möglich, schlicht die Website eines Casinos aufzurufen und den gewünschten Slot im Demomodus zu starten. Begründet wird dies mit dem Spielerschutz und dem Schutz Minderjähriger.
Es gibt eine weitere Vorgabe: Bietet ein deutsches Online Casino Demo Slots an, muss die Demo realistisch gestaltet sein. Die Demo muss dem echten Slot mit Ausnahme „des nicht zu entrichtenden Entgelts und des fehlenden Geldgewinns“ insgesamt entsprechen. Dies gilt laut Staatsvertrag „insbesondere hinsichtlich der Gewinnwahrscheinlichkeit und der Auszahlungsquote“.
Verbot parallelen Spiels
Der Gesetzgeber will aus Gründen des Spielerschutzes nicht, dass Spieler mehr als ein Spiel auf einmal spielen. Deshalb ist es Online Casinos gemäß § 22a Abs. 10 verboten, mehrere Slots parallel spielen zu lassen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn es sich um ein- und denselben Slot handelt. Solange ein Slot läuft, ist es nicht möglich, ein weiteres Spiel zu starten.
Findige Spieler könnten auf die Idee kommen, einfach ein zweites Browserfenster zu öffnen, sich bei einem anderen Online Casino einzuloggen und dort parallel zu spielen – gegebenenfalls auf einem zweiten Bildschirm. So einfach lässt sich der Gesetzgeber jedoch nicht austricksen. § 6h widmet sich der „Verhinderung parallelen Spiels bei mehreren Anbietern im Internet“.
Hier kommt erneut die Glücksspielaufsichtsbehörde ins Spiel. Diese betreibt neben der Limitdatei auch eine sogenannte Aktivdatei. Wann immer ein Spieler bei einem beliebigen deutschen Online Casino spielt, wird er in dieser Datei als aktiv vermerkt.
Mit dem Aktivmerkmal ist es nicht möglich, das Spiel bei einem zweiten Anbieter zu starten. Erst, wenn der erste Anbieter die Aktivschaltung beendet, darf das zweite Casino das Spiel aufnehmen. Auch hier gibt es eine fünfminütige Frist: Meldet ein Casino, dass ein aktiv geschalteter Spieler nicht mehr aktiv ist, wird der entsprechende Hinweis in der Datei erst nach fünfminütiger Wartezeit entfernt.
Panik Button und 24-Stunden-Sperre
Jedes deutsche Online Casino muss für den Spielerschutz einen sogenannten Panik Button installieren. Dies ist eine Schaltfläche, die Spielkonto angezeigt wird. Wer darauf klickt, wird – ohne weitere Nachfrage – für 24 Stunden gesperrt. Die Sperre gilt für alle deutschen Online Casinos.
Was der Gesetzgeber mit dem Panikbutton genau bezweckt, ist unklar – schließlich kann jeder Spieler das Spiel auch durch einen schlichten Logout, das Schließen des Browserfensters etc. beenden.
Wer den Panik Button versehentlich betätigt, schließt sich dennoch unwiderruflich für 24 Stunden aus. Eine Rücknahme der so abgegebenen Erklärung ist nicht vorgesehen.
Wer den Panik Button betätigt, wird allerdings nicht in die zentrale Sperrdatei eingetragen.
OASIS Sperrdatei
Die zentrale Spielersperrdatei OASIS ist ein weiterer wesentlicher Aspekt des Spielerschutzes in Deutschland.
Wer in OASIS eingetragen ist, kann nicht am Glücksspiel teilnehmen – jedenfalls nicht in deutschen Online Casinos. Es gibt zwei Möglichkeiten, bei OASIS eingetragen zu werden: Selbstsperren und Fremdsperren. Alle deutschen Online Casinos sind an das System angeschlossen und prüfen vor der Aufnahme des Spiels und vor der Kontoeröffnung einen möglichen Eintrag.
Sperren können bei Online Casinos sowie beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestellt werden. Eine Selbstsperre beantragen Spieler für sich selbst. Fremdsperren werden dagegen durch einen Dritten für einen Spieler beantragt. Beide Varianten dienen dem Spielerschutz.
Fremdsperren sind zum Beispiel durch Verwandte oder Lebenspartner möglich. Voraussetzung ist, dass die zu sperrende Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder unverhältnismäßig hohe Spieleinsätze riskiert. Die Verhältnismäßigkeit ergibt sich dabei aus dem Einkommen oder Vermögen der Person.
Fremdsperren dauern immer mindestens ein Jahr. Selbstsperren dagegen gibt es als unbefristete und als befristete Selbstsperre. Befristete Selbstsperren dauern mindestens drei Monate. Wer zum Beispiel eine Sperre für zwei Monate beantragt, wird automatisch für drei Monate gesperrt. Unbefristete Selbstsperren dauern mindestens ein Jahr.
Sperren enden nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag des Spielers. Auch diese Maßnahme dient dem Spielerschutz. Dieser Antrag kann bei unbefristeten (Selbst- oder Fremdsperren) frühestens nach Ablauf eines Jahres gestellt werden. Bei befristeten Selbstsperren ist der Antrag nach Ablauf der Laufzeit möglich. Selbstsperren werden eine Woche nach Eingang des Antrags, Fremdsperren einen Monat danach aufgehoben.
Wird der Antrag zu früh gestellt, kann nicht entsperrt werden: Zu früh gestellte Anträge gelten als unwirksam. Der Antrag auf Entsperrung ist ausschließlich beim RP Darmstadt zu stellen. Achtung: Bei Fremdsperren wird auch diejenige Partei informiert, die die Sperrung veranlasst hat. Die Person kann dann gegebenenfalls einen Antrag auf eine erneute Sperrung stellen.
Kritik an der deutschen Regulierung
Der deutsche Gesetzgeber wollte den Spielerschutz besonders hochhalten. Dies wird deutlich, wenn die inländischen Regelungen mit denen im Ausland verglichen werden. Monatliches Einzahlungslimit, 1 EUR Einsatzlimit, 5 Sekunden Regel, Autoplayverbot, keine schwebende Kontoeröffnung, Verbot parallelen Spiels und all die anderen Maßnahmen gibt es im Ausland nicht bzw. nicht in dem Umfang.
Die deutschen Regulierungsauflagen für Online Casinos sind somit sehr viel schärfer als bei der ausländischen Konkurrenz.
Dies wird von Spielerschützern einerseits begrüßt (und oft als noch nicht ausreichend eingestuft). Andererseits wächst auch die Kritik. Kritiker monieren, der Gesetzgeber habe das eigentliche Ziel des neuen Staatsvertrags aus den Augen verloren. Das Ziel lautete: Ein möglichst großer Teil des international ablaufenden Glücksspiels im Internet soll in inländische Bahnen kanalisiert werden.
Allerdings sind die inländischen Anbieter aufgrund der strengen Regulierung für Spieler weniger attraktiv als Auslandscasinos. Dort können Spieler Einsätze und Einzahlungen individuell festlegen, mit Bitcoin einzahlen und weitere „Freiheiten“ genießen.
Außerdem entfallen viele das Gameplay verlangsamende Einschränkungen wie die fünfminütige Wartezeit alle 60 Minuten. Auch im Ausland gibt am außerdem die Möglichkeit zur Einrichtung von Limits, Realitätsschecks etc. um ein gewisses Maß an Spielerschutz zu gewährleisten. Allerdings ist diese Art des Spielerschutzes nicht fremdbestimmt.
Dabei geraten die deutschen Anbieter auch über den Spielerschutz hinaus ins Hintertreffen. Dies gilt etwa für die Besteuerung. Der deutsche Gesetzgeber hat eine Einsatzsteuer in Höhe von 5,3 % für Slots und Onlinepoker festgelegt – anstatt wie im Ausland üblich Bruttospielerträge zu besteuern.
Die vielfach kritisierte Struktur der Steuer führt dazu, dass deutsche Online Casinos weniger attraktive Ausschüttungsquoten anbieten können ausländische Konkurrenten. Gegen die Steuerbelastung läuft eine Wettbewerbsbeschwerde bei der EU-Kommission, die durch den Branchenverband EGBA (European Gaming & Betting Association) initiiert wurde.
Fazit
Der Spielerschutz wird im Glücksspielstaatsvertrag hochgehalten. Es gibt zahlreiche verpflichtende Maßnahmen, die Online Casinos zum Schutz der Spieler unternehmen müssen. Viele dieser Maßnahmen wirken jedoch auch einschränkend und überwachend – etwa das anbieterübergreifend Einzahlungslimit oder das Verbot parallelen Spiels.
Spieler können sich sicher sein, in Deutschland besser als in jedem anderen Land vor sich selbst geschützt zu sein. Ob dies dazu führt, dass problembehaftete Spieler sich nun erfreut deutschen Anbietern zuwenden oder ob die strengen Regelungen nicht eher die Anbieter mit internationaler Lizenz begünstigen, bleibt abzuwarten.