Internet-Gedundheitsakten fraglich
Gesundheitsakten seien einer großen Sicherheitslücke ausgesetzt, sagt Bundesdatenschützer Peter Schaar:
"Gesundheitsdaten werden bei uns besonders geschützt. Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist ausgeschlossen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Selbst Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten bei Ärzten nicht beschlagnahmen. Weltweit gibt es einen derartigen Schutz aber nicht,"
Bei den "deutschen" Gesundheitsakten ist ein hoher Sicherheitsstandard geplant. Um diese einsehen zu können, muss der Patient seine elektronische Gesundheitskarte(eGK ) vorlegen, einen Pin eingeben und es muss ein elektronischer Heilberufsausweis eingesteckt sein. So soll hier der Missbrauch von Daten verhindert werden.
Die ausländischen Anbieter allerdings werben damit, dass die Daten immer für den Arzt verfügbar sein sollten, auch im Ausland oder bei Fällen eines Unfalls. Doch wie könnte man dann einen Missbrauch verhindern, fragt Schaar.
Selbst gegenüber der innerdeutschen Lösung gibt es schon massive Proteste seitens der Patientenvertreter, einiger Parteien sowie Teilen der Ärzteschaft.