Gestern berichteten wir, dass die Hersteller EA, Blizzard und take 2 abgemahnt wurden, weil sie aus ihrer Sicht nicht zulässigen Gründen, das Erstellen von Sicherheitskopien untersagt haben. Allerdings sagte die BIU, dass das gegen die Rechte des Kunden verstöße und somit erfolgte eine Abmahnung, zu der es heute eine Stellungnahme gegeben hat:
Für die Unterhaltungssoftwareindustrie stellen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie eine existenzielle Bedrohung dar. Der wirtschaftliche Schaden durch Softwarepiraterie bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat deshalb für die Industrie eine hohe Priorität. Die Privatsphäre und die Rechte von Verbrauchern werden dabei zu jeder Zeit gewahrt.
Das auf Medienaufmerksamkeit gerichtete Vorgehen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen befördert aus unserer Sicht die gesellschaftliche Akzeptanz von Raubkopien. Das zeigen zahlreiche Reaktionen von Verbrauchern in Onlineforen. Dabei sollte die Bekämpfung der Softwarepiraterie grundsätzlich auch im Interesse der Verbraucherorganisationen liegen. Nur wenn man den Schaden durch illegale Kopien in Grenzen hält, ist die von Verbraucherorganisationen oft geforderte hohe Qualität und Vielfalt von Unterhaltungssoftwareangeboten zu gewährleisten.