MajorXPayne
16.07.2007, 23:02
Tauschbörsen sind jetzt komplett illegal
Was sich für private Internetnutzer ändert
Nach langen Diskussionen hat der Bundestag ein neues Urheberrecht verabschiedet. Sobald der Bundesrat zustimmt, was Experten zufolge zu erwarten ist, werden Änderungen gültig, die im Alltag zu spüren sein werden. Das Gesetz soll weiter an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft angepasst werden. Die Novellierung kommt Wirtschaft und Urhebern entgegen, die Interessen der Verbraucher wurden kaum berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen:
- Illegale Downloads: Bisher waren Downloads nur verboten, wenn sie "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurden. Jetzt sind Tauschbörsen im Internet generell illegal, wenn geschützte Titel getauscht werden. Eigentlich wollte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Bagatellklausel einführen. Wer Dateien zum privaten Gebrauch aus dem Internet saugt, sollte nicht bestraft werden. So wollte sie verhindern, dass Kinder und Jugendliche kriminalisiert werden. Die CDU war aber für ein härteres Vorgehen. Damit wird auch nichtgewerbliches Kopieren mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
- Öffnung der Archive: Ein wichtiger Aspekt für Verlage oder Sender ist der Umgang mit alten Werken. Um ein Buch als Hörbuch oder Download anzubieten, war bisher das Einverständnis des Urhebers notwendig. Bald ist es möglich, archivierte Werke auch ohne Zustimmung für neue Medien zu nutzen. Die Urheber werden dafür nach ihrer Feststellung bezahlt. Sie haben ein Jahr Zeit, einer Nutzung zu widersprechen. Später wird die Zeit auf drei Monate reduziert.
- Bibliotheken: Auch Archive, Bibliotheken oder Museen können digitale Medien nutzen. Sie dürfen Bücher und Zeitschriften nun an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Ein Online-Angebot wirds zum Schutz der Verlage nicht geben. Zudem gilt: Ein Buch, das nur ein Mal in den Regalen steht, darf auch nur an einem Leseplatz angeboten werden. Weiterhin erlaubt ist der Versand von Kopien per Post, Fax und nun auch per E-Mail. Bei Letzterem aber nur als grafische Datei, so dass der Empfänger den Text nur lesen, aber nicht bearbeiten kann.
- Geräteabgaben: Seit mehr als 40 Jahren gibt es eine "Geräteabgabe". Damit soll Urhebern ein Ausgleich für Vervielfältigungen gezahlt werden. Durch die Abgabe wird ein CD-Brenner rund 6 Euro, ein PC 12 Euro teurer. Künftig ist die Höhe der Abgabe Verhandlungssache zwischen Verbänden und Herstellern. Bei Streitigkeiten soll ein Schiedsgericht für Einigung sorgen.
- Nutzer fast ohne Rechte: Fazit des Bundesvorstands der Verbraucherzentralen: Künftig bleiben die Verbraucher weitgehend ohne Rechte. Kritisiert wird vor allem, dass Privatkopierer mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden. Es bestehe eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. "Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten", so Vizevorstand Patrick von Braunmühl. Denn elektronisch versenden dürfen Bibliotheken nur, wenn die Verlage kein eigenes Angebot haben. Zudem ist Schulen der Einsatz digitaler Kopien nur bis Ende 2008 erlaubt.
Wer Dateien zum privaten Gebrauch aus dem Internet saugt, sollte zunächst nicht bestraft werden. Die CDU war dagegen. Jetzt wird auch nichtgewerbliches Kopieren mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Was sich für private Internetnutzer ändert
Nach langen Diskussionen hat der Bundestag ein neues Urheberrecht verabschiedet. Sobald der Bundesrat zustimmt, was Experten zufolge zu erwarten ist, werden Änderungen gültig, die im Alltag zu spüren sein werden. Das Gesetz soll weiter an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft angepasst werden. Die Novellierung kommt Wirtschaft und Urhebern entgegen, die Interessen der Verbraucher wurden kaum berücksichtigt. Die wichtigsten Änderungen:
- Illegale Downloads: Bisher waren Downloads nur verboten, wenn sie "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurden. Jetzt sind Tauschbörsen im Internet generell illegal, wenn geschützte Titel getauscht werden. Eigentlich wollte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Bagatellklausel einführen. Wer Dateien zum privaten Gebrauch aus dem Internet saugt, sollte nicht bestraft werden. So wollte sie verhindern, dass Kinder und Jugendliche kriminalisiert werden. Die CDU war aber für ein härteres Vorgehen. Damit wird auch nichtgewerbliches Kopieren mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
- Öffnung der Archive: Ein wichtiger Aspekt für Verlage oder Sender ist der Umgang mit alten Werken. Um ein Buch als Hörbuch oder Download anzubieten, war bisher das Einverständnis des Urhebers notwendig. Bald ist es möglich, archivierte Werke auch ohne Zustimmung für neue Medien zu nutzen. Die Urheber werden dafür nach ihrer Feststellung bezahlt. Sie haben ein Jahr Zeit, einer Nutzung zu widersprechen. Später wird die Zeit auf drei Monate reduziert.
- Bibliotheken: Auch Archive, Bibliotheken oder Museen können digitale Medien nutzen. Sie dürfen Bücher und Zeitschriften nun an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Ein Online-Angebot wirds zum Schutz der Verlage nicht geben. Zudem gilt: Ein Buch, das nur ein Mal in den Regalen steht, darf auch nur an einem Leseplatz angeboten werden. Weiterhin erlaubt ist der Versand von Kopien per Post, Fax und nun auch per E-Mail. Bei Letzterem aber nur als grafische Datei, so dass der Empfänger den Text nur lesen, aber nicht bearbeiten kann.
- Geräteabgaben: Seit mehr als 40 Jahren gibt es eine "Geräteabgabe". Damit soll Urhebern ein Ausgleich für Vervielfältigungen gezahlt werden. Durch die Abgabe wird ein CD-Brenner rund 6 Euro, ein PC 12 Euro teurer. Künftig ist die Höhe der Abgabe Verhandlungssache zwischen Verbänden und Herstellern. Bei Streitigkeiten soll ein Schiedsgericht für Einigung sorgen.
- Nutzer fast ohne Rechte: Fazit des Bundesvorstands der Verbraucherzentralen: Künftig bleiben die Verbraucher weitgehend ohne Rechte. Kritisiert wird vor allem, dass Privatkopierer mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden. Es bestehe eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. "Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten", so Vizevorstand Patrick von Braunmühl. Denn elektronisch versenden dürfen Bibliotheken nur, wenn die Verlage kein eigenes Angebot haben. Zudem ist Schulen der Einsatz digitaler Kopien nur bis Ende 2008 erlaubt.
Wer Dateien zum privaten Gebrauch aus dem Internet saugt, sollte zunächst nicht bestraft werden. Die CDU war dagegen. Jetzt wird auch nichtgewerbliches Kopieren mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.